Master Japanologie
Das zweijährige MA-Studium bietet die Möglichkeit, die Kenntnisse, die im BA-Studium erworben wurden, thematisch wie methodisch zu vertiefen. Zentrum während des ersten Studienjahrs ist zum einen die Heranführung an aktuelle wissenschaftliche Diskurse und ein profundes methodisches Handwerkszeug; hinzutreten Vertiefungsseminare zu unterschiedlichen Themen aus dem großen Spektrum der Hamburger Japanologie. Beides ermöglicht es den Studierenden, sich einen individuellen Zugang zu japanischen Phänomenen zu erarbeiten, der schließlich in einer ersten akademischen Abschlussarbeit im vierten Semester mündet. Auch dieser Studiengang integriert einen Auslandsaufenthalt an einer Universität; im Unterschied zum BA-Studium kann dies – neben einer japanischen Universität – auch eine Universität etwa im europäischen oder amerikanischen Ausland sein.
Rechtsgrundlagen
Auf den Seiten des Campus-Center finden Sie unter
- "Fachbereichsübergreifende Prüfungsordnungen" --> "Master" die allgemeinen rechtlichen Vorgaben (Prüfungsordnung = PO) der geisteswissenschaftlichen Fakultät sowie unter
- "Fachbereich Asien-Afrika-Wissenschaften" --> "Master" --> "Japanologie" die speziellen Durchführungsbestimmungen (Fachspezifische Bestimmungen = FSB).
Hier finden Sie auch eine Übersicht der in der Vergangenheit eingereichten Abschlussarbeiten der Magister- und Masterstudiengänge an der Hamburger Japanololgie.