IT-Ausstattung und -Beschaffung
Ihr Ansprechpartner bei allen IT-Beschaffungen (Hard- und Software) sind die IT-Verantwortlichen der IT GW in Ihrem Fachbereich/Institut. Die IT GW übernimmt die Beratung bei der Geräteauswahl, stellt die erforderlichen Anträge, führt die Beschaffung durch, konfiguriert und testet die Geräte und vereinbart mit Ihnen einen Auslieferungstermin.
Die Beschaffung von IT unterliegt den Beschaffungs- und Ausschreibungsrichtlinien der Freien und Hansestadt Hamburg und darf nur über die lokale IT-Abteilung bzw. IT GW abgewickelt werden. Mit Rahmenvertragspartnern werden für die UHH Standardkonfigurationen entwickelt, die das Beschaffungsverfahren vereinfachen und wirtschaftliche Preise ermöglichen. Zeit- und personalaufwändige Ausschreibungen, freihändige Vergaben oder Vergleichsangebote entfallen bei den standardisierten Geräten. Nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit der IT und dem Einkauf der UHH dürfen Beschaffungen außerhalb von Rahmenverträgen durchgeführt werden.
Wichtige Hinweise:
- Geräte, die ohne Absprache mit der lokalen IT/IT GW oder ohne Einhaltung der auf dieser Seite erläuterten Beschaffungsrichtlinien der UHH angeschafft wurden, erhalten keinen Support.
- Alle Geräte sind Eigentum der UHH und bei Beschäftigungs-/Projektende wieder an die IT zurückzugeben.
- Alle Geräte sind nach den Vorgaben der Anlagenbuchhaltung zu inventarisieren und mit Barcode-Aufklebern zu versehen.
- Software-Lizenzen der UHH dürfen nur vom berechtigten Personenkreis (Antragsteller/-in, Beschäftigte, Studierende) und den Nutzungsvereinbarungen und Lizenzverträgen entsprechend installiert und verwendet werden. Nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses/Studiums dürfen die bereitgestellten Software-Lizenzen nicht weiter genutzt werden und sind zu deinstallieren (s. u.).
- Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich gemäß den Regelungen an der UHH mitzuteilen und der IT zu melden: Formular (PDF).