Bewerbung
Bewerbung um einen Bachelor-Studienplatz
Falls Sie sich um einen Studienplatz in einem Bachelorstudiengang bewerben möchten, folgen Sie den Informationen auf dem Online-Bewerbungs-Portal der Universität Hamburg:
Bewerbung um einen Master-Studienplatz
Bewerbung
Um sich für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg bewerben zu können, ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich. Sollten Sie sich in der
Abschlussphase Ihres Studiums befinden und noch kein Abschlusszeugnis mit Note vorweisen können, reicht zur Bewerbung als Nachweis ein aktuelles Transcript of Records mit ihrer vorläufigen Durchschnittsnote. Das Abschlusszeugnis ist unverzüglich nachzureichen, spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters (bis spätestens 30.09. bei einer Zulassung zu einem
Sommersemester). Solange das Zeugnis nicht vorliegt, sind Sie bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben
Wenn Sie sich für einen unserer Masterstudiengänge interessieren, können Sie sich auf dem Online-Bewerbungsportal der Universität Hamburg um einen Studienplatz bewerben.
Bewerbungsphasen:
Studiengänge mit Unterrichtssprache Deutsch
Für das Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
Für das Winterersemester: 01.05. bis 15.06.
Studiengänge mit Unterrichtssprache Englisch
Für das Wintersemester: 15.02. bis 31.03 oder 01.05. bis 15.06. (die genauen Daten entnehmen Sie den jeweilige MA-Programmen)
Für das Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
In Ausnahmefällen sind für die englischsprachigen Master Bewerbungen auch außerhalb der Bewerbungsphasen möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu die/den Studiengangsverantwortliche/n.
Eine Bewerbung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Bewerbung für ein Visum mehrere Monate dauern kann.
Wenn Sie sich außerhalb der Bewerbungsfrist für ein englischsprachiges Masterprogramm bewerben, füllen Sie bitte zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsformular aus.
Vorgehen:
Mit der Bewerbung für einen Masterstudiengang in STiNE übermitteln Sie Ihre Angaben lediglich elektronisch an die Universität Hamburg. Nach dem Ausfüllen und Absenden der Bewerbung
müssen die für die Auswahl erforderlichen Nachweise bis zum Bewerbungsschluss im Rahmen der Bewerbung hochgeladen oder E-Mail an die Mailadresse, die in der Bewerbung
genannt wird, geschickt werden. Weitere Informationen zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen finden Sie in den entsprechenden Bewerbungsinformationen der einzelnen Masterstudiengänge. Grundsätzlich sind folgende Nachweise erforderlich:
- Lebenslauf
- B.A.-Zeugnis (oder das eines äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschlusses wie Magister, Diplom) mit Durchschnittsnote.
- Falls noch kein Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses vorliegt, senden Sie bitte die bisher erbrachten Studienleistungen ein (Transcript of Records) und reichen das Abschlusszeugnis nach.
- Studienprofil Ihres ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (z.B. Transcript of Records)
- Motivationsschreiben
- etwaigen speziellen Sprachkenntnisse sowie weitere Anforderungen: entsprechend der Anforderungen der einzelnen Studiengänge.
StudienbewerberInnen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Ausnahmen: M.A. Sinology: Conceptual and Intellectual History, Indology and Tibetology, Buddhist Studies, Languages and Cultures of Southeast Asia, African Languages and Cultures and Manuscript Cultures). Näheres finden Sie hier.
Unsere englischsprachigen Master-Programme setzten Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus.
Bewerbungsadresse/Kontakt
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen komplett per Mail zu.
Zusage/Absage/Immatrikulation
- Die Zusage erfolgt etwa 4-6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist von der Abteilung bzw. von der MA-Studiengangskoordinatorin.
- Zusage: Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, müssen Sie binnen 7 Tagen (Ausschlussfrist) nach Einstellung des Zulassungsbescheides in den STiNE-Account den Studienplatz mit der Einreichung der erforderlichen Unterlagen annehmen. Informationen dazu, welche Unterlagen zwingend erforderlich sind, finden Sie in der Master-Checkliste.
Die genaue Frist zur Annahme des Studienplatzes entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid. Die Zulassung wird unwirksam, wenn die zugelassene Person die Zulassung nicht bis zu dem im Bescheid genannten Termin annimmt (§ 23 UniZS) oder die im Bescheid beschriebenen Formvorschriften nicht einhält. Die Annahme des Studienplatzes erfolgt elektronisch. Es findet keine persönliche oder postalische Immatrikulation statt. - Absage: Wenn Ihnen nach den Auswahlkriterien kein Studienplatz zugewiesen worden ist oder Sie aus formalen Gründen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen werden mussten, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Bitte speichern Sie Ihren Bescheid auf Ihrem privaten Rechner. Der Bewerbungsaccount wird nach Ablauf des Zulassungsverfahrens gelöscht, die Bescheide sind dann nicht mehr verfügbar und können auch nicht erneut erstellt werden. Auch Ablehnungsbescheide werden in einigen Fällen von Behörden (z. B. der Familienkasse in Bezug auf Kindergeld) benötigt. Bewerber:innen, die aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise in Ihrem Ablehnungsbescheid.
- Nachrückverfahren: Sollten Studienplätze nach Abschluss der Immatrikulationsphase unbesetzt bleiben, werden diese automatisch an die rangnächsten Bewerber:innen der jeweiligen Gruppe vergeben. Ein Losverfahren findet nicht statt. Sollten jedoch Restplätze zur Verfügung stehen, werden diese unter www.uni-hamburg.de/restplaetze
veröffentlicht. Ein konkreter Termin kann nicht festgelegt werden. - Immatrikulation: Die Frist zur Immatrikulation beträgt 7 Tage. Annahmefrist und einen Link zum Online-Immatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Sobald Sie Ihren Studienplatz angenommen haben, wird Ihr Antrag geprüft und nach erfolgreicher Prüfung erfolgt anschließend die Immatrikulation. Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen oder die zur Immatrikulation erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen, erlischt die Zulassung mit Ablauf der Frist. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Der Verlust des Studienplatzes ist unwiderruflich. In unseren Checklisten zur Immatrikulation finden Sie alle erforderlichen Informationen zu den Unterlagen, die zur Immatrikulation nötig sind. Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig anhand dieser Checklisten. Die übrigen Unterlagen können Sie über den Bereich „Dokumente nachreichen“ im Immatrikulationsantrag nachreichen, ohne dass Ihre Zulassung gefährdet wird.
- Nach Annahme des Platzes ist kein Einloggen in den STiNE Bewerberkonto mehr möglich. Sie bekommen für das Studium ein neues STiNE Konto. Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie mit Ihren Semesterunterlagen (vorab an Adresse in Deutschland oder nach Ihrer Anreise im Campus Center).
Speziell für Studierende aus dem Ausland: Wenn Sie weitere Unterlagen benötigen (bspw. für ein Visum), melden Sie sich bitte bei uns. Wir versuchen Ihnen die benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bitte bereiten Sie das von der Deutschen Botschaft im Ausland geforderte Anschreiben vor.