Vor- und Nachbereitung des Auslandssemesters
Für die Hauptfach-Studierenden der Abteilung für Sprachen und Kulturen Südostasiens ist ein Auslandssemester an einer Hochschule in der jeweiligen Zielregion verpflichtend. Studierende der Abteilung haben auch die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt durch ein zweites, freiwilliges Auslandssemester zu verlängern. Die fachspezifischen Bestimmungen (FSB) besagen, dass die Studierenden das Auslandssemester im siebten Fachsemester absolvieren sollten.
Vor dem Auslandssemester
In Absprache zwischen dem Studierenden/der Studierenden, dem betreuenden Hochschullehrer/-lehrerin und der ausländischen Hochschule werden die zu absolvierenden Module im Umfang von 30 LP ausgewählt. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gewählten Module inhaltlich auf dem Studienschwerpunkt der Studierenden aufbauen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss das Auslandssemester in einem anderen als dem Zielland absolviert werden.
Finanzierung und Organisation des Auslandsaufenthaltes obliegt den Studierenden selbst.
Mehr Informationen zur Vorbereitung des Auslandssemesters finden sich hier.
Fachspezifische Informationen: Austronesistik
Eine Übersicht mit spezifischen Informationen zur Vorbereitung eines Auslandssemester an der Universitas Gadjah Mada in Yogyakarta, eine Übersicht mit Informationen zu einem Auslandssemester an der Universitas Andalas in Padang sowie eine Übersicht mit Informationen zu einem Auslandssemester an der Universitas Airlangga in Surabaya, drei der zahlreichen Partneruniversitäten, können zudem als beispielhafte Hilfestellungen dienen. Eine exemplarische Übersicht über die benötigten Formulare für ein Auslandssemester an der Universitas Gadjah Mada findet sich außerdem hier.
Nach dem Auslandssemester
Für die Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungspunkte müssen Studierende das Online-Formular "VI Fak. Gewiss - Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" ausfüllen und abschicken. Dieses ist im jeweiligen Stine-Account in der linken Menüleiste unter "Studienverwaltung" → "Anträge" zu finden.
Zusätzlich dazu muss das Formular Leistungsnachweis ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte legen Sie hierfür ihrem Studienfachberater/ihrer Studienfachberaterin Ihre Studiendokumentation des Auslandssemesters vor (Scheine, Transcript of Records oder Vergleichbares). Das ausgefüllte Formular sowie eine Kopie der Studiendokumentation muss dann beim Prüfungsamt (ESA-Hauptgebäude, Raum 55) eingereicht werden.
Möchten Sie Leistungen in einem Nebenfach anerkennen lassen, das NICHT zum Asien-Afrika-Institut gehört, dann informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Nebenfaches. Das ausgefüllte "Leistungsnachweis"-Formular (inklusive Kopie der Studiendokumentation bzw. zusätzliche Formulare des Nebenfaches) muss bei der Prüfungsabteilung des zuständigen Studienbüros abgegeben werden.
Befreiung/Erlass des Auslandssemesters
Möchten Sie sich vom Auslandssemester befreien lassen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit Ihrer/Ihrem Studienfachberater:in in Verbindung zu setzen. Der Antrag auf Erlass des Auslandssemesters muss mindestens 6 Monate vor Antritt des Pflichtauslandssemesters zusammen mit den Nachweisen in Kopie beim Prüfungsamt eingereicht werden.