Fristen und Formulare
Aktueller Hinweis wegen der Corona-Pandemie:
Liebe Studierende,
bitte reichen Sie Anträge in digitaler Form (Scan/Foto guter Qualität) oder per Post ein.
Auf die Unterschrift von Studienfachberatern*innen und Veranstaltungsleitern*innen im Original wird verzichtet, aber füllen Sie bitte wie üblich den Antrag vollständig aus. Schicken Sie einen Scan/Foto an die zuständige Studienfachberatung/Lehrenden. Anstatt den Antrag zu unterschreiben reicht es aus, wenn Lehrende diesen mit einem kurzen "OK" direkt an das Studienbüro (pa.aai"AT"uni-hamburg.de) weiterleiten. Dann werden wir Ihren Antrag schnellstmöglich dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorlegen und bearbeiten.
Falls Sie einen Antrag in Papierform von uns erhalten möchten, schreiben Sie uns eine Mail. Wir schicken Ihnen diesen gerne zu. Geben Sie dazu bitte den genauen Antragsnamen und die Anzahl an.
Postadresse:
Studienbüro des Asien-Afrika-Instituts
Edmund-Siemers-Allee 1 (HG)
20146 Hamburg
Antragsabgabe per Mail: pa.aai"AT"uni-hamburg.de
Anmeldung B.A. Abschlussmodule
Eine Anmeldung zur Bachelorprüfung ist ganzjährig möglich!
Sprechzeiten des Prüfungsmanagements: Montag & Donnerstag 10 bis 12 Uhr.
Anmeldung M.A. Abschlussmodule
Eine Anmeldung zur Masterprüfung ist ganzjährig möglich!
Sprechzeiten des Prüfungsmanagements: Montag & Donnerstag 10 bis 12 Uhr.
Allgemeine Anträge
- Leistungsnachweis (pdf)
Verwenden Sie diesen Leistungsnachweis nur wenn Ihre Leistung nicht über Stine erfasst werden kann, sowie für „Auslandssemester“/„Lektüreliste“/„kleine schriftliche Arbeit“. - Antrag verspätete Anmeldung zur einer Lehrveranstaltung (pdf)
Füllen Sie diesen Antrag vollständig aus, wenn Sie zu einer Lehrveranstaltung und/oder einem Modul nachgemeldet werden möchten. Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet! Legen Sie den Antrag dem/der Lehrenden zur Unterschrift vor und werfen diesen dann in den weißen Briefkasten der Prüfungsabteilung (ESA 1, Raum 55, weißer Briefkasten neben der Tür). - Antrag auf Anerkennung von Leistungen im Haupt–/Nebenfach (pdf)
Verwenden Sie den Antrag für Anerkennungen von Leistungen im Haupt–/ oder Nebenfach bei Studienortwechsel, Studienfachwechsel (auch innerhalb der Universität Hamburg) und für den Nachweis zielsprachlicher Kompetenz. Füllen Sie den oberen Teil des Antrags bitte aus und wenden sich dann an die Studienfachberater/innen des jeweiligen Faches. Bringen Sie bitte den Antrag, mit den Nachweisen in Kopie, zur Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden ins Prüfungsamt (ESA 1, Raum 55, weißer Briefkasten neben der Tür). - Antrag auf Anerkennung von Leistungen im Fachspezifischen Wahlbereich (pdf)
Verwenden Sie den Antrag für Anerkennungen von Leistungen im Fachspezifischen Wahlbereich (betrifft alle seit WS 14/15 Immatrikulierten). Füllen Sie den Antrag bitte aus und bringen diesen, mit den Nachweisen in Kopie, zur Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden ins Prüfungsamt (ESA 1, Raum 55, weißer Briefkasten neben der Tür). - Antrag auf Anerkennung von Leistungen im Studium Generale/Freien Wahlbereich (pdf)
Verwenden Sie den Antrag für Anerkennungen von Leistungen im Curricularbereich „Studium Generale“ (betrifft alle seit WS 14/15 Immatrikulierten) oder im Curricularbereich „Freier Wahlbereich“ (betrifft alle bis zum SoSe 15 Immatrikulierten). Füllen Sie den Antrag bitte aus und bringen diesen, mit den Nachweisen in Kopie, zur Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden in das Prüfungsamt (ESA 1, Raum 55, weißer Briefkasten neben der Tür). - Antrag auf Ummeldung der Prüfungsleistung "Hausarbeit" (Gilt für HF-/NF-Studierende der Iranistik, Islamwissenschaft und Turkologie ab WiSe 14/15) (pdf)
Verwenden Sie diesen Antrag nur, wenn Sie im B.A. Haupt- oder Nebenfach den Schwerpunkt Islamwissenschaft oder Turkologie studieren! Dieser Antrag bezieht sich ausschließlich auf die Module VO-A5, VO-A6, VO-V11, VO-V12 und VO-V14. Jedes Modul besteht aus zwei Seminaren (A+B). In einem der beiden wird die benotete Modulprüfungsleistung „Hausarbeit“ erbracht. Wenn Sie in STINE bereits angemeldet sind, haben Sie in den ersten vier Wochen der Vorlesungszeit die Möglichkeit sich mittels dieses Antrages ummelden zu lassen. Der Antrag muss spätestens bis zu dem Montag vier Wochen nach Vorlesungsbeginn, 13 Uhr, im weißen Briefkasten des Prüfungsamtes eingeworfen werden (neben Raum 55, Edmund-Siemers-Alle 1, Hauptgebäude). Anträge die später eintreffen, werden nicht bearbeitet. - Bestellung zur Prüferin bzw. zum Prüfer eines wiss. Mitarbeiters/einer wiss. Mitarbeiterin oder eines/einer Lehrbeauftragten (pdf)
Diese Formular ist ausschließlich zu benutzen, wenn einer der Prüfer (Zweitgutachter) zum wissenschaftlichen Personal gehört oder Lehrbeauftragter ist. Bringen Sie bitte das Formular zusammen mit Ihrem „Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung“ zur Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden ins Prüfungsamt (ESA 1, Raum 55, weißer Briefkasten neben der Tür).
Auslandssemester
Auslandsaufenthalt
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B.A. Auslandsaufenthalt
In den Internationalen Bachelorstudiengängen ist ein Auslandsaufenthalt in der Zielregion ein fester Bestandteil Ihres Studiums. Sie studieren dort ein Semester (im Schwerpunkt Japanologie wahlweise auch zwei Semester) an einer Universität oder absolvieren ein Praktikum. Dafür erhalten Sie 30 Leistungspunkte für das Semester. Wir raten Ihnen, für den Auslandsaufenthalt ein Urlaubssemester beim Zentrum für Studierende zu beantragen, da Sie dann während dieser Zeit keine Studiengebühren an der Universität Hamburg zahlen müssen. Unter STiNE finden Sie in Ihrem Account in der Rubrik Studium/"Anträge“ einen elektronischen Antrag auf Beurlaubung, der sich auf das Folgesemester bezieht und der innerhalb der Fristen (aber mindestens 14 Tage vor Zahlung des Semesterbeitrages) beim Service für Studierende eingehen muss. Bitte füllen Sie den elektronischen Antrag auf Beurlaubung in STiNE aus, drucken Sie ihn nach dem elektronischen Abschicken aus und schicken Sie den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an das Zentrum für Studierende. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.
Ausnahme: Studierende des IBO/Japanologie, die am Japan–Studienprogramm teilnehmen, können kein Urlaubssemester beantragen!
Antrag auf Erlass des Auslandssemesters für B.A.-Studierende (pdf)
Bitte den Antrag mindestens 6 Monate vor dem Pflicht-Auslandssemester einreichen. Füllen Sie den Antrag bitte aus und bringen diesen, mit den Nachweisen in Kopie, zur Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden in das Prüfungsamt (ESA 1, Raum 55, weißer Briefkasten neben der Tür). -
M.A. Auslandsaufenthalt
In den Internationalen Masterstudiengängen ist ein Auslandsaufenthalt in der Zielregion oder an einer europäischen Partneruniversität fester Bestandteil Ihres Studiums. Sie studieren dort ein Semester an einer Universität und erhalten dafür 30 Leistungspunkte. Wir raten Ihnen, für den Auslandsaufenthalt ein Urlaubssemester beim Service für Studierende zu beantragen, da Sie dann während dieser Zeit keine Studiengebühren an der Universität Hamburg zahlen müssen. Unter STiNE finden Sie in Ihrem Account in der Rubrik Studium/"Anträge" einen elektronischen Antrag auf Beurlaubung, der sich auf das Folgesemester bezieht und der innerhalb der Fristen (aber mindestens 14 Tage vor Zahlung des Semesterbeitrages) beim Service für Studierende eingehen muss. Bitte füllen Sie den elektronischen Antrag auf Beurlaubung in STiNE aus, drucken Sie ihn nach dem elektronischen Abschicken aus und schicken Sie den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an das Zentrum für Studierende. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.
Ausnahme: Studierende des Internationalen Masterstudiengangs Japanologie, die am Japan-Studienprogramm teilnehmen, können kein Urlaubssemester beantragen!
Antrags auf Erlass des Auslandssemesters für M.A. -Studierenede (pdf)
Verzicht auf ein Auslandssemester: Dies betrifft v.a. die Master-Studierende mit Herkunft aus der Zielregion. Bitte den Antrag mindestens 6 Monate vor dem Pflicht-Auslandssemester (3. MA-Semester) einreichen
Informationen zum Auslandssemester