Prüfungsausschüsse
Die Art der Zusammensetzung und der Umfang der Beschäftigung des Prüfungsausschusses werden durch verschiedene Ordnungen geregelt:§ 7 der Bachelorprüfungsordnung, § 7 der Masterprüfungsordnung: Der Prüfungsausschuss ist gemäß § 63 Abs. 1 des Hamburger Hochschulgesetztes für die (der Regelstudienzeit und der Prüfungsordnung entsprechende) Organisation von Prüfungen zuständig. Er ist durch die jeweiligen Ordnungen gebunden und legt diese aus.
Aufgaben:
Der Prüfungsausschuss entscheidet über
- Härtefallanträge, die besondere Genehmigungen aufgrund nicht vom Studierenden selbst zu vertretenden außergewöhnlichen Härte betreffen: Beispielsweise bei
- Verlängerung der Abgabefristen von BA-/MA-Abschlussarbeiten
- Verzicht auf ein Auslandssemester: Dies betrifft v.a. die Master-Studierende mit Herkunft aus der Zielregion. Bitte den Antrag mindestens 6 Monate vor dem Pflicht-Auslandssemester (3. MA-Semester) einreichen.
Den aktuellen Antrag auf Erlass oder Ersatz finden Sie hier: Formulare
- Widersprüche gegen Prüfungsverfahren und Prüfungsentscheide
- Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen. Formulare
- Anerkennung von gesamten Nebenfächern, von Leistungen im Bereich Wahlmodul, sofern dies nicht durch den Studiengangsverantwortlichen vorgenommen werden kann (siehe unten, delegierte Aufgaben)
- Das Bestellen von AAI-externen Prüfern bei BA-/MA-Arbeiten und mündlichen Abschlussprüfungen erfolgt durch den Prüfungsausschussvorsitzenden. In strittigen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Der Prüfungsausschuss gibt Handlungsempfehlungen bspw. beim Umgang mit Täuschungsversuchen, bei Problemen der Noteneintragung. Handreichung Täuschungsversuche
Folgende Aufgaben wurden delegiert:
- Die Prüfung von fachspezifischen Studienzeiten sowie die damit verbundene Einstufung in höhere Fachsemester erfolgt durch die Studiengangsverantwortlichen im jeweiligen Fach. Über Anerkennungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Hinweise zum Antragsverfahren:
Beide Prüfungsausschüsse tagen regelmäßig (siehe Sitzungstermine). Bitte beachten Sie, dass die Anträge jeweils am Montag in der Woche vor der nächsten Sitzung bis spätestens 10:00 Uhr vollständig (mit Datum und Unterschrift versehen) vorliegen müssen. Zu spät eingegangene Anträge können erst auf der übernächsten Sitzung behandelt werden. Die Anträge sind im Studienbüro einzureichen (Einwurf in den weißen Biefkasten neben Raum 55, ESA 1). Bitte beachten Sie dabei die für die unterschiedlichen Anliegen geltenden Fristen lt. der Prüfungsordnung und der Fachspezifischen Bestimmungen Ihres Studiengangs.
Sitzungstermine
Datum der Sitzung | Sitzungsbeginn | Frist für den Antragseingang |
31.01.2024 | 10:15 Uhr | 22.01.2024 um 10:00 Uhr |
28.02.2024 | 10:15 Uhr (Bedarf) | 19.02.2024 um 10:00 Uhr |
17.04.2024 | 10:15 Uhr | 08.04.2024 um 10:00 Uhr |
15.05.2024 | 10:15 Uhr | 06.05.2024 um 10:00 Uhr |
19.06.2024 | 10:15 Uhr | 10.06.2024 um 10:00 Uhr |
17.07.2024 | 10:15 Uhr (Bedarf) | 08.07.2024 um 10:00 Uhr |
04.09.2024 | 10:15 Uhr (Bedarf) | 26.08.2024 um 10:00 Uhr |
23.10.2024 | 10:15 Uhr | 14.10.2024 um 10:00 Uhr |
04.12.2024 | 10:15 Uhr | 25.11.2024 um 10:00 Uhr |