Grundsätzliches
Der Lehramtsstudiengang Türkisch ist hier nicht nur an die Erziehungswissenschaften, sondern –bundesweit einzigartig – eng an die Turkologie angebunden. Dies gewährleistet neben einer fundierten theoretischen und praktischen Sprachausbildung eine an aktueller Forschung orientierte Vermittlung von Geschichte, Literatur und Kultur der Türkei. In der Turkologie angesiedelt ist das TürkeiEuropa-Zentrum, das regelmäßig wissenschaftliche Veranstaltungen anbietet. Zudem beheimatet Hamburg eine der größten türkischen Gemeinden Deutschlands mit einer Vielzahl von Vereinen und Institutionen, die ein großes Angebot an Aktivitäten offerieren.
F: Wie lange dauert ein BA-Studium Teilstudiengang Türkisch und wann beginnt das Studium?
A: Regelstudienzeit: 6 Fachsemester. Die Einschreibung erfolgt im Wintersemester. Sie schließen Ihr Studium mit einem Bachelor of Arts (B.A.) ab, dem Sie einen viersemstrigen Master (M.Ed.) Teilstudiengang Türkisch anschließen sollten.
F: Welche Lehramtsstudiengänge werden angeboten?
A: Der Fachbereich Turkologie bietet den Bachelor-Teilstudiengang Türkisch für die Lehramts-studiengänge Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I (LAPS), Lehramt an Beruflichen Schulen (LAB), an Sonderschulen (LAS) sowie an Gymnasien (LAGym) (für 1. und 2. Fach) an.
Sprachkenntnisse
F: Welche Sprachkenntnisse werden neben dem Deutschen vorausgesetzt?
A: Neben Türkischkenntnissen benötigen sie gute bis sehr gute passive Englischkenntnisse.
Studieninhalte
F: Wie ist der Studiengang aufgebaut?
A: Der BA-Teilstudiengang Türkisch ist in drei Schwerpunkte unterteilt, die den Studierenden anhand von drei Modulen vermittelt werden:
- A. Sprachwissenschaft
- B. Geschichte, Kultur, Landeskunde
- C. Sprachpraxis
Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Flyer (Link) sowie umfassender den FSB (Link).
Berufsperspektiven
F: Kann ich mit einem Bachelorabschluss als Lehrerin oder Lehrer arbeiten?
A: Nein! Die Lehramtsstudiengänge untergliedern sich in der Regel in drei Abschnitte, wovon die Bachelorphase die erste darstellt. Diesem schließt sich eine vier Semester andauernde Masterphase an, die Sie mit einem Master of Education (M.Ed.) abschließen müssen, um die dritte Phase, d.h. den Vorbereitungsdienst (Referendariat) anschließen zu können. Letzterer dauert in Hamburg 18 Monate. Sie schließen diesen mit einem Staatsexamen ab.
Finanzierung
F: Welche Kosten kommen auf mich zu? Welche Stipendienmöglichkeiten gibt es?
A: Die Universität erhebt einen Semesterbeitrag (Verwaltungsgebühr, Semesterticket etc.).
Sonstige Förder- und Jobmöglichkeiten:
- BAFÖG
- Tätigkeit als Tutorin/Tutor und Nachhilfeunterricht für Schüler
Für ein anschließendes Masterstudium empfiehlt sich die Bewerbung um ein Stipendium.
F: Kann ich während des Semesters jobben?
A: Das sehen die Rahmen- und Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge nicht vor. Wegen des straffen Unterrichts- und Arbeitsplanes sollten Sie das Jobben wenn irgend möglich in die Semesterferien verlegen.
Bachelorarbeit
F: Ab wann kann ich mich zur Bachelorarbeit anmelden?
A: Die Zulassung zur Bachelorarbeit sollte in der Regel zum sechsten Semester (Abschlussmodul) bis zum 01.04. d. J. beantragt werden.
F: Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt sein?
A: Die Zulassung zur Bachelorarbeit sollte in der Regel zum sechsten Semester (Abschlussmodul) bis zum 01.04. d. J. beantragt werden. Wichtig: Alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums müssen bis zum 30.09. d.J. erbracht worden sein, um ggf. einen reibungslosen Verbleib in dem M(Ed.)-Studiengang nach vorliegender (vorläufiger) Zulassung ermöglichen zu können.
Zugangsvoraussetzung ist immer der Nachweis von insgesamt mindestens 120 Leistungspunkten in allen Fächern.
F: Welche Formalien gelten für das Abschlussmodul?
A: Grundsätzlich gilt, dass das Abschlussmodul ein Semester dauert. Es besteht aus dem Verfassen der Bachelorarbeit, dem Ablegen der mündlichen Abschlussprüfung (30 Min.) und der Teilnahme an einem Kolloquium. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 4 Monate und sie soll einen Umfang von ca. 25-30 Seiten haben.
F: In welchem Fach darf ich die Bachelorarbeit schreiben?
A: Die Bachelorarbeit wird in der Regel im Studiengang
- Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I in Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik und Grundschulpädagogik
- Lehramt an Gymnasien im 1. Unterrichtsfach
- Lehramt an beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung
- Lehramt an Sonderschulen in Erziehungswissenschaft, insbesondere Behindertenpädagogik, geschrieben
Abweichend davon kann die Bachelorarbeit in einem anderen gewählten Teilstudiengang mit Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers aus diesem Teilstudiengang gemäß Absatz 7 oder interdisziplinär geschrieben werden
F: Welche Prüfer kann ich wählen?
A: Die Bachelorarbeit ist von zwei Lehrenden zu begutachten, einer der beiden muss Mitglied der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sein. Sie können folgende Betreuer wählen:
Für Geschichte, Literatur, Kultur
- Catharina Dufft mit Yavuz Köse, Maren Fittschen oder Tevfik Turan
- Yavuz Köse mit Catharina Dufft, Maren Fittschen oder Tevfik Turan
Für Linguistik:
- Latif Durlanik mit Catharina Dufft bzw. Yavuz Köse
F: Welche Themen werden geprüft?
A: Das Thema Ihrer Bachelorarbeit legen Sie gemeinsam mit der/dem Erstprüfer/in fest. Auch für die mündliche Prüfung besprechen Sie die Themen mit ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer. Die thematische Bandbreite reicht von türkischer Geschichte, Kultur und Literatur bis zu Linguistik. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist empfehlenswert; nach dem Beginn der Bearbeitungszeit kann das Thema nicht mehr verändert werden.
F: In welcher Sprache kann ich die Bachelorarbeit schreiben?
A: Die Abschlussarbeiten werden in der Regel in deutscher Sprache verfasst. In thematisch begründeten Einzelfällen kann die Arbeit auch in türkischer Sprache geschrieben werden. Hierzu bedarf es allerdings der Zustimmung beider Prüfer.
F: Was passiert, wenn ich während des Schreibens der Bachelorarbeit erkranke?
A: Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des zentralen Prüfungsausschusses kann bei begründetem und vor Ablauf der Bearbeitungsfrist gestelltem Antrag eine einmalige Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal eine Woche genehmigen. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von der Kandidatin bzw. von dem Kandidaten umfassend, unverzüglich und schriftlich zu erläutern und zu belegen, bei Krankheit muss unverzüglich – spätestens 14 Tage nach Beginn der Erkrankung und vor Ablauf der Abgabefrist – zusammen mit dem schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung eingereicht werden. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der dezentrale Prüfungsausschuss im Einzelfall eine längere Frist gewähren. Anträge auf Verlängerung sind beim ZPLA (Zentrales Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen) zu stellen. Von dort ergeht auch der Verlängerungsbescheid.
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen zur Anmeldung zur Bachelorarbeit finden Sie im „Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit“