Promotion
Die Promotion bedeutet den Übergang zur Wissenschaft. Durch intensive Behandlung eines speziellen Themas unter Anleitung einer Professorin/eines Professors leistet der/die Kandidat/in einen Beitrag zur Forschung.
Für ein Promotionsvorhaben an der Fakultät für Geisteswissenschaften ist ein Antrag auf Zulassung zu stellen, dem eine Darstellung der Ziele und Methoden für das Dissertationsvorhaben („Exposé“) und die Befürwortung durch mindestens eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer oder eines habilitierten Mitglieds der Fakultät für Geisteswissenschaften, die/der das angestrebte Promotionsfach vertritt, beizufügen ist.
Nach der Zulassung schließt die Fakultät für Geisteswissenschaften mit den Doktoranden eine Betreuungsvereinbarung ab. Das Nähere ist in den Promotionsordnungen der Fakultät für Geisteswissenschaften geregelt.
Doktorandinnen und Doktoranden, die bereits vor dem 02.10.2010 für ein Promotionsstudium in der Fakultät für Geisteswissenschaften an der Universität Hamburg immatrikuliert waren oder in einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Hamburg standen, haben bis zum 1.10.2015 die Möglichkeit, das Promotionsverfahren nach der letztgültigen Fassung derjenigen Promotionsordnung des Fachbereichs durchzuführen, die für das Promotionsfach zum Zeitpunkt der Immatrikulation bzw. Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses gültig war.
Sämtliche Anträge auf Zulassung zur Promotion sind über die Prüfungsabteilung an den Promotionsausschuss der Fakultät für Geisteswissenschaften zu stellen.
Die strukturierten Promotionsprogramme der Fakultät für Geisteswissenschaften: